Oberursel, 24. Januar 2023. – Die hohen Abgaben- und Grundsteuerbelastungen, die der Oberurseler Bevölkerung bevorstehen, werden nicht gerecht verteilt. Diese Befürchtung äußert die OBG Freie Wähler-Fraktion im Stadtparlament in einer Pressemitteilung. Am Beispiel der Sondernutzungsabgaben der Gastronomie zeige sich, dass bestimmte Branchen begünstigt werden sollen, ohne dass ein Grund ersichtlich sei, stellt OBG-Fraktionsvorsitzender Andreas Bernhardt fest. Vom Sparen werde immer nur gesprochen, so Bernhardt, aber nichts deutet darauf hin, dass die Oberurseler Grundsteuer, die mittlerweile Rekordhöhen erreicht habe, in den kommenden Jahren gesenkt werde, im Gegenteil. „Wenn es darauf ankommt, wird das Füllhorn zu Lasten anderer ausgeschüttet“, so Bernhardt.
Die OBG Freie Wähler weist darauf hin, dass Gastwirte mit Flächennutzung im öffentlichen Raum auch in diesem Jahr wie in den letzten beiden Jahren weniger Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen zahlen sollen, als sie eigentlich müssten. Für die Abgabenminderung in den letzten beiden Jahren angesichts der Corona-bedingten Beschränkungen der Innenbewirtschaftung habe die OBG Verständnis gehabt und dem auch zugestimmt. Jetzt aber die gestiegenen Energiekosten zur Begründung für eine weitere Subventionierung für einige Gastronomen zu nehmen, sei unfair. Wirte, die sich ihren Biergarten auf einem eigenen oder gepachteten Grundstück geschaffen haben, müssten auch für Errichtung und Pflege dieser Flächen aufkommen. Auch sie seien von den gestiegenen Energiekosten betroffen.
Die OBG appelliert an die in Oberursel regierende Kooperation aus CDU, Grünen und FDP-Abtrünnigen, ihr Abstimmungsverhalten bis zur endgültigen Entscheidung im Stadtparlament am 2. Februar zu überdenken.

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