Oberursel (12. Juni).- Die Fraktion der Oberurseler Bürgergemeinschaft (OBG) wird bei der Stadtverordnetenversammlung an diesem Donnerstag einer Erhöhung der Friedhofsgebühren nicht zustimmen. „In der vorgesehenen Form sind die neuen Gebühren, die gegenüber den bisherigen fast eine Verdoppelung darstellen, nicht annehmbar,“ erklärte Fraktionsgeschäftsführer Andreas Bernhardt am Mittwochnachmittag in einer Pressemitteilung. Es bestehe Gefahr, dass minderbemittelte Bürgerinnen und Bürger oder deren Angehörige sich eine Beerdigung in der bisherigen Heimatstadt nicht mehr leisten könnten und gezwungen seien, auf Nachbarstädte oder billige Bestattungsformen auszuweichen, obwohl die Verstorbenen ausdrücklich in herkömmlicher Form und in Heimaterde beigesetzt werden wollten.
Die OBG-Fraktion hatte bei Ihren Beratungen am Dienstagabend zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Bestattungsunternehmen aus Oberursel und Umgebung zu Gast. Sie rieten von drastischen Gebührenerhöhungen ab, weil damit die Stadt letztlich auch nicht auf ihre Kosten käme, denn die Bevölkerung werde sich dann andere Möglichkeiten suchen, den verstorbenen Angehörigen eine würdige Grabstätte zu bereiten.
OBG-Fraktionsvorsitzender Georg Braun erklärte bei der Sitzung, dass es den Menschen in der Stadt kaum zu vermitteln sei, wenn sie trotz halbleerer Friedhöfe am Ende ihres Lebens in der Stadt, in der sie gelebt und für die sie zu Lebzeiten viel bezahlt haben, offenkundig nicht mehr willkommen seien. Ob eine Stadt lebens-und liebenswert sei zeige sich letztlich auch daran, welches Mitgefühl die Volksvertreter für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger aufbringen. Für kleines Geld werde irreparabler Schaden am Gemeinsinn angerichtet.
Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE haben als Gäste an der OBG-Fraktionssitzung teilgenommen, da in den Ausschussberatungen bereits klar wurde, dass sie gleicher Meinung waren, berichtete Braun. Linken-Fraktionsvorsitzender Ingmar Schlegel sieht ähnlich wie die OBG-Fraktionsmitglieder noch weiteren Beratungsbedarf und schloss eine Zustimmung der Friedhofsgebühren ebenfalls aus.
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