OBG: Neue Kindertagesstätten nur, wenn Bedarf auch über mehrere Jahre vorhanden ist

Oberursel (13.12.2013).- Die OBG-Fraktion im Stadtparlament hat beantragt, auf den Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtteil Oberstedten zu verzichten. Dort will der Verein zur Förderung der Integration Behinderter im Taunus (VzF) an der Landwehr eine Kindertagesstätte mit zwei Kindergartengruppen (44 Plätze) und drei Betreuungsgruppen für unter 3jährige (30 Plätze) errichten. Nach Ansicht der OBG sind ausreichend freie Plätze in der Kindertagespflege im U3-Bereich vorhanden, auf die Eltern zurückgreifen können. Es drohe die Gefahr von Überkapazitäten und teuren Leerständen mit unabsehbaren laufenden Kosten, die die Stadt trotz ihres defizitären Haushalts tragen müsse, betont Fraktionsvorsitzender Georg Braun. Allein die Kindertagesstätte am „Landwehr“ soll ab 2015 mehr als 400.000 Euro kosten. Das bedeute, dass die Kindertagesstätte im Rahmen der vereinbarten Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren insgesamt über 10 Millionen Euro Zuschussbedarf verursachen werde.

Nach Ansicht der OBG ist es absehbar, dass sich in die Kindertagesstätten in Oberursel eines Tages um Kinder reißen werden. Der im Entwurf vorliegende Kindertagesstätten-Entwicklungsplan weise klar in diese Richtung. Bereits im Kindergartenjahr 2015/2016 werden mehr Kindergartenplätze vorhanden sein, auch ohne Neubau in Oberstedten, als benötigt. Schon jetzt verfügten Tagespflegemütter über eine erhebliche Anzahl an nicht belegten Plätzen. OBG-Fraktionsvorsitzender Georg Braun betonte, die OBG sei nicht grundsätzlich gegen die Schaffung neuer Betreuungsplätze, habe jedoch etwas gegen Mittelverschwendung, die letztlich ja auch auf Kosten zukünftiger Generationen, also derjenigen, die gegenwärtig die Kindertagesstätten besuchen, gehe. Der Verzicht auf einen weiteren Neubau von Kindertagesstätten dürfe kein Tabu sein, weil mittlerweile er an die finanzielle Substanz der Gemeinden gehe.

Am 10. Oktober hatten die Stadtverordneten gegen die Stimmen der OBG beschlossen, dem VzF das erforderliche Grundstück für die Errichtung einer fünfgruppigen Kindertagesstätte und für den laufenden Betrieb einen Zuschuss für das Jahr 2015 in Höhe von rund 400.000 Euro zu gewähren. Der Entwurf des Kindertagesstättenentwicklungsplanes wurde aber erst nach dem Stadtverordnetenbeschluss den Mandatsträgern vorgestellt. Die Zuschussbeträge sind nach oben offen, weil alle nicht durch Dritte gedeckten Betriebskosten erstattet werden sollen.

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Eine Antwort zu OBG: Neue Kindertagesstätten nur, wenn Bedarf auch über mehrere Jahre vorhanden ist

  1. Gibt es konkrete Zahlen ?

    Wie viele Kinder U3 (unter drei) werden in den nächsten Jahren Bedarf anmelden ?

    Wie teuer ist ein solcher Betreuungsplatz in einer KiTa einerseits oder bei einer Tagesmutter andererseits ? Teilt man die obenerwähnten 400.000,- € jährlich durch die 74 Plätze, entspräche das einem Zuschuss in Höhe von 5405,- pro Kind und Jahr ? Falls wegen eines geringeren Bedarfs die Plätze nicht alle belegt wären, wäre dieser Zuschuss pro Kind natürlich wesentlich höher ?

    Gäbe es genügend Tagesmütter, um auf den teuren Aus- oder Neubau der städtischen Einrichtungen verzichten zu können ?

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