OBG: Oberursel geht doch baden!

Oberursel, 22.4.13 – Am Sonntagabend kam die Fraktion der Oberurseler Bürgergemeinschaft außerplanmäßig zusammen um über die Auswirkungen der vom Stadtkämmerer Thorsten Schorr veröffentlichten umfassenden Haushaltsauflagen für den Oberurseler Haushalt zu beraten. Die Ursachen sieht die OBG bei den politischen Kräften in Oberursel, die einen Haushalt aufgestellt haben ohne ihre Hausaufgaben gemacht zu haben. Fraktionsvorsitzender Braun vertritt die Ansicht, dass diese Auflagen nun die Quittung für den nicht vorhandenen Sparwillen der Schwimmbadkoalition ist. Ausbaden müssten es wieder die Bürger, so Braun weiter. Allen Fraktionen im Stadtparlament war schon im letzten Jahr klar, dass die Stadt auf Grund der nicht mehr vorhandenen Rücklagen den Gürtel massiv enger schnallen muss und neue freiwillige Leistungen in größerem Umfang tabu sind. Durch die Verfügung des Landrates, die Investitionen auf die Pflichtaufgaben zu beschränken, wird der Stadt die Gestaltungsmöglichkeit genommen. Georg Braun: „Jetzt werden wir nicht mal mehr eine neue Ruhebank für die Spaziergänger aufstellen dürfen. Dem Landrat können wir dafür nicht böse sein. Auch die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen sollten erkennen, dass das Machbare vor dem Wünschenswerten kommt. Das muss jetzt auch unbedingt für den Stellenplan gelten.“

In Sachen Hallenbad hatte sich die OBG gegen einen Neubau im letzten Jahr entschieden. Auch wenn der zu erwartende Betriebsverlust bei den Stadtwerken untergebracht werden soll, obwohl die Stadtwerke im Jahr 2011 keinen Gewinn ausgewiesen haben, fallen dem Stadtsäckel die Investitionen und die Abschreibungen zur Last. Oberursel muss nun die Grundsteuer, gemäß Auflage des Landrates, um 50% kurzfristig erhöhen. Es gilt ein jährliches Minus von aktuell circa elf Millionen Euro jährlich auf null zu bringen. Diese Grundsteuererhöhung bringt ca. 2,8 Millionen Euro im Jahr mehr ein. Alleine für die Abschreibung des Hallenbades werden weit mehr als 500.000 Euro künftig zusätzlich anfallen, die bisher nicht im aktuellen Defizit eingerechnet sind.

Aus Sicht des finanzpolitischen Sprechers der OBG, Andreas Bernhardt, muss das Reden über Einsparungen nun endlich dazu führen, dass auch angefangen wird, wirklich zu sparen. Und zwar sofort. Da nun der Ausbau einer Sauna als neue freiwillige Leistung vom Tisch ist, muss umgehend auf die neue Situation reagiert werden, um zu retten, was noch zu retten ist.

Die OBG fordert unverzüglich alle Arbeiten einzustellen, die mit der Vorrüstung für eine Sauna direkt zu tun haben. Der Magistrat ist gerade auf der Suche nach einem neuen Standort für eine Kindertagesstätte im Oberurseler Norden. Die für eine Sauna vorgesehenen Flächen im Hallenbadgebäude könnten aus Sicht der OBG hierzu genutzt werden.

Die Einrichtung einer Kindertagesstätte, auch als „Schwimmbadkindergarten“ oder als „Wald-, Wiesen- und/oder Feldkindergarten“ könnte auf Grund der guten Lage des Standortes in der Altkönigstraße eine sinnvolle Alternative sein. Die Infrastruktur des Schwimmbades kann genutzt werden und spart viele erforderliche Aufwendungen ein. Im Außenbereich des Hallenbades lassen sich kostengünstig Spielmöglichkeiten einrichten, die auch zu Zeiten, an denen die Kindertagesstätte geschlossen ist, von Kindern des Freibades genutzt werden könnten.

Oberursel wäre nicht die erste Stadt, die aus der Not eine Tugend macht und einen Schwimmbadkindergarten einrichtet. Eine solche Einrichtung würde einen frühkindlichen Schwimmunterricht ermöglichen.

Hierzu wurden zwei Anträge eingereicht:

130422 Antrag Vorrüstarbeiten Sauna im Schwimmbad

130422 Antrag Nutzungskonzept Saunaräume

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