OBG tritt Klage gegen Sportplatzbeschluss bei

Auch die Oberurseler Bürgergemeinschaft (OBG) ist der Meinung, dass bei der Stadtverordnetenversammlung am 2. März der Tagesordnungspunkt „Baugebiet Altkönigstraße/Steinmühlenweg“ in öffentlicher Sitzung hätte behandelt werden müssen. Deshalb hat sich die OBG-Fraktion auf Anregung von Bündnis90/Die Grünen deren Klage gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit und das damit verbundene Verbot, sich über den Beratungsgegenstand öffentlich zu äußern, angeschlossen. „Wir unterstützen jede legale Möglichkeit, die Vernichtung des Platzes zu verhindern“, betont OBG-Fraktionsvorsitzender Dr. Christoph Müllerleile.

Zugleich unterstütze die OBG die Bemühungen der Interessengemeinschaft gegen den Verkauf und die Bebauung des Altkönigsportplatzes zur Rettung der Sportstätte und begrüße alle Bestrebungen innerhalb der Turn- und Sportgemeinde Oberursel (TSGO), auf ihrem Nutzungsrecht für den Platz zu bestehen, das bis Ende 2013 läuft. Die OBG hoffe zudem, dass die anstehenden Kommunalwahlen zu neuen Mehrheiten und damit auch zu neuen Beschlüssen zum Altkönigsportplatz führen werden, betont Müllerleile.  Noch vor der Nutzung des Platzes für den Hessentag müsse die Stadt der TSGO schriftlich zusichern, den Platz nach dem Hessentag wieder herzurichten. In diesem Zusammenhang erhoffe die OBG auch ein eindeutiges Signal der Schulen, die den Platz genutzt haben und weiter nutzen wollen.

Über Christoph Müllerleile

Ich bin Mitglied der Oberurseler Bürgergemeinschaft (OBG) in Oberursel (Taunus).
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